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Pfusch mit Wartungsfugen? Experten im Gespräch (IVD 745)

 Gerade im Nassbereich sind Fugen nicht nur durch ihre Funktion als Anschluss- oder Dehnungsfugen definiert. Und die Gewährleistung endet nicht immer zwei Jahre nach der Abnahme. Hier kommt nämlich häufig die „Wartungsfuge“ ins Spiel. Ist diese eine Fuge, bei der man darauf warten kann, dass der Sanierungsfall eintritt? Ist sie ein Instrument, um die Gewährleistung zu umgehen? Dient sie dem Handwerk dazu, auf Dauer Nachfolgeaufträge zu sichern? Oder dem Auftraggeber dazu, permanent Nachbesserungen verlangen zu können? Fragen, die Vertreter von Investoren, Handwerk und Industrie im Rahmen einer Expertenrunde des INDUSTRIEVERBANDES DICHTSTOFFE E.V. IVD in Düsseldorf diskutierten. Ihr Thema „Fugen im Nassbereich – verantwortliche Gewährleistung oder ‚Pfusch mit Wartungsfugen’?“ beleuchtet die spezielle, vor allem rechtliche Problematik des Begriffs.

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IVD-Geschäftsstelle, Marbacher Straße 114, 40597 Düsseldorf

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