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Neu erschienen: IVD-Merkblatt Nr. 3 Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in Feuchträumen (IVD 644)

 Nassräume müssen laut DIN 18195 so abgedichtet werden, dass der Baukörper dauerhaft vor Schaden geschützt ist. Denn Wasser, das über die Fugen eindringt, kann von außen unbemerkt erhebliche Schäden verursachen. Besonders anspruchsvoll ist die Abdichtung vor allem da, wo unterschiedliche Baustoffe mit unterschiedlichen bauphysikalischen Eigenschaften miteinander verbunden sind, z.B. Anschlussfugen Boden/Wand oder Anschlüsse an Sanitärbauteile. Neben der technischen Funktion hat die Fugenabdichtung in Nassräumen wichtige ästhetische und hygienische Aufgaben.

Um Industrie, Planern und Ausführenden mehr Planungs- und Ausführungssicherheit zu geben, wurde vom Arbeitskreis „Sanitärfuge“ im Technischen Arbeitskreis des IVD der aktuelle Wissensstand zusammengetragen. Was dabei herauskam, liegt nun in frischgedruckter Form vor: als neues IVD-Merkblatt Nr. 3 „Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in Feuchträumen“. Es ersetzt die alte Ausgabe des Merkblatts 3 vom November 2000.
Thema „Wartungsfuge“
Im Sanitärbereich sollen sich Dichtstofffugen unauffällig dem Gesamtbild anpassen. So werden sie aus optischen Gründen oft nicht so breit ausgeführt, wie es aus technischen Gründen erforderlich wäre. Unterdimensionierung, hohe Wasserbelastung, chemische Beanspruchung und aggressive Reinigungsverfahren führen dazu, dass feuchtigkeitsbeanspruchte Fugen gepflegt und gewartet werden müssen. Sie gelten deshalb als Wartungsfugen mit eingeschränkter Gewährleistung. Über den technischen Stand der Fugenabmessungen und der konstruktiven Ausführungen und die Auswahl der geeigneten Materialien informiert das neue IVD-Merkblatt Nr. 3, das die bestehenden Normen und Technischen Regelwerke ergänzt. Es gilt im Innenbereich für Fugen und ihre Abdichtung mit Dichtstoffen, die einer Belastung durch nichtdrückendes Wasser ausgesetzt sind (Feuchtigkeitsbeanspruchungsklassen I und II).

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