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IVD-Merkblatt Nr. 6 „Fugenabdichtung an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ komplett überarbeitet (IVD 1195ta)

 Die Sicherheit für Investoren, Planer, Nutzer und Anlieger von Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen gearbeitet wird, steht an erster Stelle. Mindestens genauso relevant ist die Absicherung gegen mögliche Umweltschäden. Deshalb steht die kompetente Bauwerksabdichtung an erster Stelle. Dieses Merkblatt soll auf die spezifischen Besonderheiten bei der Umsetzung der Forderungen des Wasserhaushaltsgesetzes hinweisen. Es soll Bauherren, Planern und ausführenden Betrieben die wesentlichsten Anhaltspunkte für die fachgerechte Ausführung dieser Fugenabdichtungsarbeiten geben. Gerade der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist hochkomplex und meist sicherheitsrelevant. Die Abdichtung von Fugen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stellt sehr hohe Anforderungen an alle Beteiligten und kann deshalb nur von diesen gemeinsam verantwortet werden.
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