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Neu erschienen: IVD-Merkblatt Nr. 1 Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen (IVD 632)

 Die Abdichtung von Bodenfugen stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten und ist von ihnen deshalb gemeinsam zu verantworten. Konstruktion, Berechnung und Auswahl des einzusetzenden Dichtstoffs sind Planungsaufgaben, die vor allem die exakte Berechnung der Mindestfugenbreite beinhalten – das Merkblatt 1 enthält dafür Richtwerte. Der Dichtstoffhersteller ist verantwortlich für die Qualität und die Konformität der Eigenschaften und Daten seiner Produkte, Angaben, auf die Planer und Verarbeiter angewiesen sind. An den ausführenden Betrieb schließlich sind besondere Anforderungen auch im Blick auf die notwendigen Vorarbeiten gestellt. Deshalb sollten mit der Abdichtung von Bodenfugen nur erfahrene Fachbetriebe beauftragt werden.

Um ihnen allen, Industrie, Planern und Ausführenden, mehr Planungs- und Ausführungssicherheit zu geben, hat der Arbeitskreis „Bodenfugen“ im Technischen Arbeitskreis des IVD den aktuellen Wissensstand zusammengetragen. Was dabei herauskam, liegt nun in frischgedruckter Form vor: als neues IVD-Merkblatt Nr. 1 „Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen“. Es ersetzt die alte Ausgabe des Merkblatts 1 von Januar 1997.
Schon die Anforderungen an Fugen ohne chemische Belastung sind ebenso hoch wie vielfältig: Ob auf nur begehbaren oder auch befahrenen Bodenflächen, ob auf Balkonen und Terrassen oder in großen Lagerhallen – die möglichen Belastungen sind exakt zu planen. Das gilt erst recht, wo chemische Belastungen hinzutreten: auf Parkdecks, in Reinigungsanlagen, Flugbetriebsflächen oder HBV-Anlagen. Welches Anforderungsprofil zu beachten ist, welche konstruktiven Voraussetzungen bestehen, wie die Fuge zu dimensionieren ist – dies und mehr erläutert das neue IVD-Merkblatt Nr. 1, das nicht nur die bestehenden Normen und Technischen Regelwerke ergänzt, sondern auch die frühere Ausgabe dieses Merkblatts aktualisiert.

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